JudikaturVwGH

Ra 2016/02/0168 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2017

Für die Annahme einer Zustimmung ist es nicht erforderlich, die Person, von der Blut abgenommen werden soll, über die "Verweigerungsmöglichkeit" aufzuklären (vgl E 14. Dezember 2007, 2007/02/0098).

Rückverweise