Übertretungen nach dem Versammlungsgesetz 1953 und die Frage der Verfahrensdelegierung—VwGH Entscheidung
Ra 2025/01/022114. August 2025
…spezifiziert, dass diesfalls die Übertragung an die zuständige Wohnsitzbehörde grundsätzlich eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens erwarten lässt (vgl. etwa VwGH 20.4.2016, Ra 2016/02/0069 , mit Hinweis auf VwGH 28.5.1993, 93/02/0032). 11 Entgegen dem Zulässigkeitsvorbringen sind die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Delegierung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach § …