Ra 2016/02/0031 1 – Vwgh Rechtssatz
Der einheitliche Willensentschluss bzw. das Gesamtkonzept eines fortgesetzten Deliktes ist nicht mehr als ein Motiv zu wiederholtem, gleichartigem deliktischem Tun.
Gesamtkonzept des Täters ist der Entschluss, sich fortgesetzt in bestimmter Weise rechtswidrig zu verhalten, und muss alle vom Täter gesetzten Einzelhandlungen umfassen (vgl. VwGH 22.3.2016, Ra 2016/02/0031). Von einem Gesamtvorsatz idS kann nur dann gesprochen werden, wenn der Täter den erstrebten Enderfolg von Anfang an in seinen wesentlichen Umrissen erfasst hat, sodass…
…Sicherung der Einheitlichkeit und Gesetzmäßigkeit der Vollziehung' [Vgl. zB statt vieler VwGH vom 15.4.2016, Ra 2014/02/0058; vom 19.4.2017, Ra 2017/02/0043; vom 24.4.2018, Ra 2016/05/0112; vom 9.8.2018, Ra 2018/22/0102; vom 22.11.2018, Ro 2018/07/0041; vom 29.3.2019, Ro 2018/02/0028; vom 29.7.2019…
vom Täter gesetzten Einzelhandlungen umfassen. Es handelt sich dabei um nicht mehr als ein Motiv zu wiederholtem, gleichartigem deliktischem Handeln (VwGH vom 22. März 2016, Ra 2016/02/0031).…
…Sinne des § 52 Abs. 2 viertes Tatbild GSpG Kenntnis von der Veranstaltung von Glücksspielen voraussetzt (vgl. VwGH 14.7.2017, Ra 2016/17/0264, Rn. 14). 17 Im Hinblick darauf, dass verfahrensgegenständlich aber die Überlassung eines Glücksspielgerätes, hinsichtlich dessen Qualifikation als solchem sich der Revisionswerber nach…
…Liste der Rechtsanwälte einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwalt (Einvernehmensrechtsanwalt) im Sinne des § 5 EIRAG nachzuweisen (vgl. VwGH 4.10.2016, Ra 2016/11/0133; 22.11.2024, Ra 2024/02/0229, jeweils mwN). 15 Die Revision war daher zurückzuweisen. Wien, am 22. Oktober 2025…
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