JudikaturVwGH

Ra 2015/15/0021 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. März 2016

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass "Schwarzzahlungen" ohne Berechnung und Abfuhr von Abgaben erfolgen, ist dies nicht als Nettolohnvereinbarung zu beurteilen. In diesem Fall kann ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers, diese Abgaben zu tragen, nicht angenommen werden (vgl. OGH vom 5. April 2000, 9 ObA 40/00y; vgl. auch E. Müller, Steuerliche Probleme bei "schwarzen" Lohnzahlungen, SWK 1992, 221 ff).

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