JudikaturVwGH

Ra 2015/07/0171 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2017

Die Unzulässigkeit einer Vollstreckung ist unter anderem dann gegeben, wenn der Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist oder doch bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens bereits entsprochen wurde (vgl. E 26. April 2012, 2008/07/0107).

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