Ra 2015/07/0171 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Unzulässigkeit einer Vollstreckung ist unter anderem dann gegeben, wenn der Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist oder doch bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens bereits entsprochen wurde (vgl. E 26. April 2012, 2008/07/0107).