JudikaturVwGH

Ra 2015/07/0080 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 2015

§ 15 WRG 1959 findet auch im Wiederverleihungsverfahren uneingeschränkt Anwendung. § 15 Abs. 1 WRG 1959 gewährt dem Fischereiberechtigten aber auch in diesen Verfahren nur insoweit Parteistellung, als dies zur Verfolgung der ihm durch das Gesetz eingeräumten materiellen Rechte erforderlich ist (E 28. Juli 1994, 92/07/0160).