Ra 2015/07/0080 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
§ 15 WRG 1959 findet auch im Wiederverleihungsverfahren uneingeschränkt Anwendung. § 15 Abs. 1 WRG 1959 gewährt dem Fischereiberechtigten aber auch in diesen Verfahren nur insoweit Parteistellung, als dies zur Verfolgung der ihm durch das Gesetz eingeräumten materiellen Rechte erforderlich ist (E 28. Juli 1994, 92/07/0160).