JudikaturVwGH

Ro 2015/07/0036 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2017

Weder das B-VG noch das VwGVG 2014 kennen den Begriff "Ermessens(Wert)entscheidungen". Selbst wenn man annehmen wollte, damit seien Ermessensentscheidungen iSd Art. 130 Abs. 3 B-VG gemeint, wird damit aber keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt. Zum einen ist die Prüfungsbefugnis der VwG bei Ermessensentscheidungen durch die Rechtsprechung des VwGH grundsätzlich geklärt. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 1. März 2016, Ra 2015/11/0106, ausgesprochen, dass seine (umfangreiche) Rechtsprechung zu Art. 130 Abs. 2 B-VG (alt) auf die Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Behörden durch die VwG (Art. 130 Abs. 3 B-VG (neu)) übertragbar ist.

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