Rückverweise
Ein Verstoß des LVwG gegen die aus Art. 6 MRK abgeleitete Verhandlungspflicht führt auch ohne nähere Prüfung einer Relevanz eines Verfahrensmangels zur Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 VwGG.
Bei einem rechtswidrigen Unterlassen der nach Art. 6 MRK erforderlichen mündlichen Verhandlung ist keine Relevanzprüfung hinsichtlich des Verfahrensmangels vorzunehmen (Hinweis E vom 14. April 2016, Ra 2015/06/0089).…
…im Sinn des § 4 FLAG gegeben ist (vgl. VwGH 1.6.2021, Ro 2020/10/0002 mVa VwGH 30.6.2016, Ra 2015/16/0089). 19 Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so stehen nach Art. 68 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung…