Ra 2015/06/0089 2 – Vwgh Rechtssatz
Ein Verstoß des LVwG gegen die aus Art. 6 MRK abgeleitete Verhandlungspflicht führt auch ohne nähere Prüfung einer Relevanz eines Verfahrensmangels zur Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 VwGG.
Bei einem rechtswidrigen Unterlassen der nach Art. 6 MRK erforderlichen mündlichen Verhandlung ist keine Relevanzprüfung hinsichtlich des Verfahrensmangels vorzunehmen (Hinweis E vom 14. April 2016, Ra 2015/06/0089).…
…den wiedergegebenen Erläuterungen an der Revision nach den Bestimmungen der §§ 500 ff ZPO orientieren) entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden (Hinweis E vom 24. März 2015, Ro 2014/05/0089), (vgl. VwGH 03.05.2018, Ra 2018/19/0020). 3.2.5. Lediglich aus dem Vorliegen des gleichen Sachverhalts hinsichtlich dessen verschiedene Ansprüche beurteilt werden müssen, kann noch nicht das Recht zur Aussetzung…
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