Ro 2015/06/0021 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der VwGH geht in seiner Judikatur davon aus, dass sich der Nachbar mit Erfolg (nur) auf jene Abstandsvorschriften berufen kann, die sich gegenüber seiner Liegenschaft auswirkten, was auch dann der Fall sein kann, wenn das dem Baugrundstück gegenüber liegende Nachbargrundstück von diesem durch eine Verkehrsfläche getrennt ist (Hinweis E vom 12. März 1992, 90/06/0164).