JudikaturVwGH

Ro 2015/05/0012 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2016

Der Inhalt einer Baubewilligung ist den eingereichten und allenfalls im Zuge des Bauverfahrens geänderten, dem Baubewilligungsbescheid zu Grunde gelegten Plänen und der Baubeschreibung zu entnehmen (Hinweis E vom 22. Oktober 2008, 2005/06/0114); die von der Behörde mit dem "Genehmigungsvermerk" versehenen Pläne und Baubeschreibungen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Baubewilligung.

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