Ra 2025/05/0082—VwGH Entscheidung
07. August 2025
…öffentlichen Rechts aufgehoben wird, für sich allein (nämlich ohne Hinzutreten weiterer Gründe) keinen Grund darstellt, dieses Organ als befangen anzusehen (vgl. VwGH 30.6.2015, Ro 2015/03/0021, mwN). Über die Aufhebung der Zurückweisung durch den Verwaltungsgerichtshof hinausgehende Umstände, die eine Befangenheit der Richterin begründen könnten, werden vom Revisionswerber jedoch nicht dargetan…