Die Vereinbarkeit der Auskunftsverpflichtung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 mit Art 6 MRK wurde vom VwGH bereits im Erkenntnis vom 26. Mai 2000, 2000/02/0115, geprüft und - unter Bezugnahme auf die dort näher zitierte Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschenrechte (vgl nun auch das Urteil des EGMR vom 10. Jänner 2008, Lückhof und Spanner) - bejaht.
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