Ro 2014/21/0068 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Die besondere Zulässigkeitsvoraussetzung nach Art. 133 Abs. 4 B-VG muss jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (noch) vorliegen (Hinweis B 26. Juni 2014, Ra 2014/03/0005).
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