Ro 2014/16/0077 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach es auf eine Pflicht zur Unterhaltsleistung nicht ankommt, betrifft die Unterhaltsleistungen von Eltern nach § 6 Abs. 5 FLAG. Bei dieser Bestimmung kommt es auf die tatsächliche Unterhaltsleistung und nicht auf eine Unterhaltspflicht an (Hinweis E vom 30. Jänner 2014, 2012/16/0052, sowie E vom 27. Jänner 2010, 2009/16/0087, VwSlg 8509 F/2010), sie weist allerdings einen anderen Wortlaut auf ("Unterhalt leisten") als die Bestimmung des § 6 Abs. 1 lit. b FLAG ("Unterhalt zu leisten ist").