JudikaturVwGH

Ro 2014/15/0050 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2017

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (vgl. beispielsweise VwGH vom 18. Oktober 2007, 2003/14/0087, 0088, mwN).

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