Ra 2014/15/0044 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Vorsteuerabzug ist im Regelfall bereits zulässig, wenn die Ausführung eines steuerpflichtigen Umsatzes erst beabsichtigt ist, und setzt nicht voraus, dass der Unternehmer damit einen Umsatz bereits ausgeführt hat oder ausführt (vgl. VwGH vom 11. November 2008, 2006/13/0070).