Ro 2014/13/0044 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun (vgl. das Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027).