Ro 2014/09/0064 11 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Weder dem Disziplinaranwalt noch dem Disziplinaranwalt-Stellvertreter kommt nach § 141 ÄrzteG 1998 im Verfahren vor dem VwGH Parteistellung zu, wenn er nicht selbst Revision erhebt (vgl. E 9. September 2014, Ro 2014/09/0049).
…vorherigen Aufhebung (oder wie im Revisionsfall gar: ersatzlosen Behebung) des angefochtenen Bescheides bedarf es dazu nicht (vgl. etwa VwGH 17.12.2024, Ra 2024/09/0064, mwN); eine ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides würde für sich bereits eine Entscheidung in der Sache darstellen und eine neuerliche Entscheidung über den Verfahrensgegenstand grundsätzlich…