Ro 2014/05/0059 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag darf erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines Bauansuchens vollstreckt werden. Ein Antrag auf eine nachträgliche Baubewilligung (oder eine nachträgliche Bauanzeige) hindert die Erlassung eines Bauauftrages nicht, wenn eine nachträgliche Baubewilligung der Rechtslage widersprechen würde.