JudikaturVwGH

Ro 2014/05/0059 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2014

Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag darf erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines Bauansuchens vollstreckt werden. Ein Antrag auf eine nachträgliche Baubewilligung (oder eine nachträgliche Bauanzeige) hindert die Erlassung eines Bauauftrages nicht, wenn eine nachträgliche Baubewilligung der Rechtslage widersprechen würde.

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