G186/2018 ua—VfGH Entscheidung
10. Oktober 2018
…es aber auch wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde kommen, weil durch Änderung maßgebender Umstände das rechtliche Interesse des Beschwerdeführers an der Entscheidung wegfällt (vgl VwGH 20.1.2016, Ro 2014/04/0045). Dies wäre etwa dann der Fall, wenn nach Übermittlung der Verwaltungsakten an das Bundesverwaltungsgericht einer der Endigungstatbestände des §12 Abs1 AsylG 2005 eintritt, wodurch…