§ 3 ORF-G 2001 regelt primär den "technischen Versorgungsauftrag" des ORF, soll also sicherstellen, dass der ORF für drei österreichweit und neun bundeslandweit empfangbare Programme des Hörfunks und zwei österreichweit empfangbare Programme des Fernsehens sorgt (vgl etwa VwGH vom 8. September 2011, 2011/03/0026 (VwSlg 18.200 A/2011)).
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