Ra 2014/02/0150 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Zur Beurteilung eines Antrages auf Wiedereinsetzung ist die Rechtslage heranzuziehen, welche zum Zeitpunkt der allfälligen Versäumung der in Rede stehenden Prozesshandlung (hier: Erhebung der Berufung) in Geltung stand.
…nicht ausgelöst, kann die Frist nicht versäumt werden und eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommen [VwGH 29.05.1990, 89/04/0111; 29.10.2003, 2001/13/0210; 16.12.2016, Ra 2014/02/0150; Hengstschläger/Leeb, AVG § 72 Rz 23 mwN (Stand 01.01.2020, rdb.at); dies alles gilt auch für § 33 VwGVG]. Im – vom Beschwerdeführer nicht bekämpften…