Dem Fremden kann die bloße Gewährung von Unterkunft gegenüber seinen unterhaltsberechtigten - in Österreich sich nicht rechtmäßig aufhältigen - Kindern rechtsrichtig nicht gemäß § 7 VStG iVm § 120 Abs 1 Z 2 und § 31 Abs 1 FrPolG 2005 zum Vorwurf gemacht werden, weil er als ihr Vater hiezu verpflichtet ist.
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