Ausführungen zur Pflicht der Verwaltungsbehörde, in Bezug auf den Zeitraum des strafbaren Verhaltens (Übertretung gemäß § 7 VStG iVm § 2 Abs 1 und § 14 Abs 1 FrPolG), konkrete Tatsachenfeststellungen betreffend Aufenthaltszeiten der Kinder des Beschuldigten im Inland und Ausland zu treffen.
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