JudikaturVwGH

82/14/0081 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1983

Es ist einem Steuerpflichtigen nicht verwehrt, auf Grund entsprechender Beratung seine beruflichen Verhältnisse günstiger zu gestalten als bisher. Einer solchen Gestaltung ist, wenn Bestimmungen wie § 22 BAO nicht entgegenstehen, auch steuerlich Rechnung zu tragen.

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