Ermöglicht ein türkischer Staatsangehöriger seinen minderjährigen Kindern, sich verbotswidrig ohne Aufenthaltserlaubnis in Österreich aufzuhalten, so macht er sich einer Verwaltungsübertretung nach § 7 VStG iVm § 2 Abs 1 FrPolG und § 14 Abs 1 FrPolG schuldig.
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