Leitsatz
Zurückweisung einer selbst verfassten Eingabe betreffend die "rechtlichen und finanziellen Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche" mangels Einbringung durch einen Rechtsanwalt
Spruch
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Begründung
Mit der vorliegenden selbstverfassten Eingabe stellt die Antragstellerin einen "Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen rechtlichen und finanziellen Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche in Österreich, insbesondere im Hinblick auf deren fehlende Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie ihre rechtliche Behandlung."
Mit Verfügung vom 13. Dezember 2024 – zugestellt am 18. Dezember 2024 – forderte der Verfassungsgerichtshof die Antragstellerin gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, den Antrag innerhalb von sechs Wochen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen oder innerhalb derselben Frist einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe zu stellen.
Da diese Frist ungenützt verstrichen ist, ist der Antrag gemäß §19 Abs3 Z2 litc VfGG wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen.