Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme mangels Darlegung eines Wiederaufnahmegrunds
Da der vorliegende Antrag lediglich auf diverse Krankheiten des Antragstellers verweist, ist der Antrag nicht auf einen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt und sohin gemäß §538 Abs1 ZPO zurückzuweisen.
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