Rückverweise
Zurückweisung eines (neuerlichen) Abtretungsantrags wegen entschiedener Sache
Mit B v 12.09.2025, E1764/2025-5 wurde die Behandlung der vom Beschwerdeführer eingebrachten Beschwerde abgelehnt und diese antragsgemäß an den VwGH zur Entscheidung abgetreten. Mit einem am 29.09.2025 eingebrachten Schriftsatz wurde erneut ein Abtretungsantrag an den VwGH gestellt. Da über diesen Antrag bereits mit Beschluss vom 12.09.2025 abgesprochen wurde, ist der nunmehrige Antrag wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.