E3593/2024 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Leitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im Anlassfall
Mit E v 22.09.2025, G56/2025, hob der VfGH §63 Abs6 HSG 2014 idF BGBl I 77/2021 als verfassungswidrig auf. Das BVwG hat eine verfassungswidrige Gesetzesbestimmung angewendet. Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass ihre Anwendung für die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin nachteilig war.