Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten an einen Staatsangehörigen von Afghanistan; mangelhafte Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Versorgungslage
Den Ausführungen des BVwG zur gesicherten wirtschaftlichen Situation der Familie in Afghanistan stehen gegenteilige Angaben des Beschwerdeführers in der Ersteinvernahme, der Einvernahme vor dem BFA sowie in der Beschwerde an das BVwG gegenüber. Das BVwG gibt das Beschwerdevorbringen wieder, jedoch setzt es sich damit im Rahmen der Begründung seiner Entscheidung nicht auseinander. Insofern ist aus der Begründung des angefochtenen Erkenntnisses nicht nachvollziehbar, wie das BVwG – ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung – zu der nicht weiter substantiierten Annahme gelangt, die Familie des Beschwerdeführers befände sich in einer abgesicherten wirtschaftlichen Situation und könnte ihn im Falle einer Rückkehr unterstützen.
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