JudikaturVfGH

E77/2022 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Mit E v 06.12.2023, V72/2023, hob der VfGH den Bebauungsplan und den ergänzenden Bebauungsplan Schulgasse, Z031-3/9/2019, des Gemeinderats der Gemeinde Westendorf vom 22.10.2019, als gesetzwidrig auf. Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass die Anwendung der Bestimmungen für die Rechtsstellung der Beschwerdeführer nachteilig war. Die als "ERV-Gebühr" geltend gemachten Kosten sind schon deshalb nicht zuzusprechen, weil diese bereits mit dem Pauschalsatz abgegolten sind.

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