JudikaturVfGH

E720/2023 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2023

Das BVwG sieht ohne nähere Begründung im vorliegenden Fall keine Gefahr einer Verfolgung des Beschwerdeführers auf Grund seiner - vom BVwG selbst festgestellten - Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Kurden (aus Ra's al-Ain in Syrien, einem aktuell türkisch kontrollierten Gebiet), durch türkische Streitkräfte bzw Türkei-nahe Milizen, ohne auf den von EUAA veröffentlichten Leitfaden vom November 2021 (wonach in von der SNA kontrollierten Gebieten grundsätzlich eine begründete Furcht vor Verfolgung für Kurden nachgewiesen werden könne) einzugehen und darzulegen, auf Grund welcher Umstände es zu einer anderen Einschätzung als EUAA gelangt ist.

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