JudikaturVfGH

E2464/2022 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
04. Oktober 2022
Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen abweisenden Beschluss des VwGH betreffend den Antrag auf Ablehnung eines Richters mangels Zuständigkeit des VfGH

Weder Art144 B‑VG – dieser bezieht sich nur auf Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte – noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, Akte des VwGH auf Grund einer an ihn gerichteten (selbst verfassten) Beschwerde zu überprüfen.

(vgl auch B v 26.11.2024, E3978/2024)

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