E4583/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Nach der Rsp des VfGH ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber bei Vorliegen schwerwiegender Gründe einen Widerruf der Zusicherung der Staatsbürgerschaft anordnet (E v 22.09.2022, E1245/2022). Es liegt in seinem rechtspolitischen Gestaltungsspielraum, den gemäß §28 Abs1 Z1 lita AuslBG sanktionierten Verstoß gegen §3 Abs1 AuslBG als entsprechend schwerwiegend anzusehen.
(Vgl auch B v 03.03.2021, E2972/2020).