JudikaturVfGH

E4583/2021 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
22. September 2022

Nach der Rsp des VfGH ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber bei Vorliegen schwerwiegender Gründe einen Widerruf der Zusicherung der Staatsbürgerschaft anordnet (E v 22.09.2022, E1245/2022). Es liegt in seinem rechtspolitischen Gestaltungsspielraum, den gemäß §28 Abs1 Z1 lita AuslBG sanktionierten Verstoß gegen §3 Abs1 AuslBG als entsprechend schwerwiegend anzusehen.

(Vgl auch B v 03.03.2021, E2972/2020).