Der (Partei-)Antrag wurde aus Anlass eines "Rekurses" gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, mit dem der außerordentliche Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 11.08.2020 zurückgewiesen wurde, gestellt. Mit der Zurückweisung des Rekurses der Antragstellerin durch den Beschluss vom 11.08.2020 sprach das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz über den Antrag der Einschreiterin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab.
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