WI14/2016, G1/2017 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Ausdrückliche und abschließende Regelung über die Anfechtungslegitimation in §21 Abs2 BPräsWG; keine Bedenken gegen diese Bestimmung.
Keine Legitimation des Anfechtungswerbers, weil er die Wahl im eigenen Namen und nicht als "zustellungsbevollmächtigte[r] Vertreter eines dem Gesetz entsprechenden Wahlvorschlages" anficht.
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos.
Zurückweisung des unter einer Bedingung ("[i]m Falle der Verweigerung der Anerkennung [der] legitimen Antragslegitimation") gestellten Individualantrags betr §21 Abs2 BPräsWG mangels eines bestimmten Begehrens iSd §15 Abs2 VfGG.