JudikaturVfGH

G364/2015 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2015

Aufhebung der Wortfolge "oder auf Grund einer gerichtlichen Weisung in einer therapeutischen Wohneinrichtung" in §13 Abs1 Sbg MindestsicherungsG idF LGBl 57/2012.

Unter der Voraussetzung des (Fort-)Bestehens eines Bedarfes nach Leistungen der Mindestsicherung bei der betreffenden Person setzt eine Beschränkung oder Verminderung dieser Leistungen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Weisung gemäß §179a StVG auf Grund von korrespondierenden Leistungen des Bundes voraus, dass die betreffende Person solche kongruenten Leistungen des Bundes tatsächlich erhält. Dies gebietet vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips des Mindestsicherungsrechts das aus dem Gleichheitssatz abzuleitende Sachlichkeitsgebot (vgl VfSlg 18954/2009 betreffend eine Sachleistung der Sozialhilfe). Auf eine bloße "Verantwortlichkeit des Bundes", welche die Salzburger Landesregierung ins Treffen führt, kommt es dabei nicht an.

Es hängt von einer gerichtlichen Entscheidung im Einzelfall ab, ob und welche Leistungen des Bundes der betreffenden Person "für die Dauer eines Aufenthaltes [...] auf Grund einer gerichtlichen Weisung in einer therapeutischen Wohneinrichtung" gewährt werden, die zu Leistungen der Mindestsicherung kongruent sind, wobei für diese Gerichtsentscheidung andere Kriterien maßgebend sind als für die Bedarfsermittlung der Mindestsicherung. Die Gewährung der Mindestsicherung ist nach der in Prüfung gezogenen Norm auch dann ohne eine vorangehende Prüfung des einzelnen Falles gänzlich ausgeschlossen, wenn der Bund die mit der gerichtlichen Weisung im Sinne des §179a StVG verbundenen Kosten rechtmäßig nur zum Teil übernimmt.

Die in Prüfung gezogene Norm macht eine Beschränkung der Leistung aus dem Titel der Mindestsicherung nicht davon abhängig, ob kongruente Leistungen des Bundes tatsächlich gewährt werden.

(Anlassfall B455/2013, Quasi-Anlassfälle B410/2013, B 451/2013, ua, alle E v 10.12.2015, Aufhebung der angefochtenen Bescheide).

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