JudikaturVfGH

G371/2015 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2015

Asylaberkennung mit Entscheidung des AsylGH vom 27.11.2013; Prüfungsbeschluss des VfGH vom 03.07.2015 hins §9 Abs2 Z3 AsylG 2005; Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.08.2015 betr die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten mit Entscheidung vom 11.12.2014.

Da - anders als in dem in Art140 Abs2 B-VG geregelten Fall - die Klaglosstellung, wie erst nachträglich hervorgekommen ist, hier schon in dem Zeitpunkt vorlag, als die Unterbrechung des Verfahrens durch den VfGH beschlossen wurde, der VfGH demnach die in Prüfung gezogene Gesetzesbestimmung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr iSd Art140 Abs2 B-VG "anzuwenden" hatte, ist das von Amts wegen eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren in sinngemäßer Anwendung des §62 Abs4 VfGG einzustellen.

(Anlassfall U32/2014, B v 24.09.2015, Einstellung des Beschwerdeverfahrens als gegenstandslos).

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