Anlassfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit der PlatzverbotsV der Landespolizeidirektion Steiermark vom 20.11.2012, ZP1/43991/2012, mit E v 18.06.2015, V105/2014.
zu schützende) Versammlung selbst stattfindet, zu verhängen. Die in Prüfung gezogene Platzverbotsverordnung wurde daher in einer dem §36 Abs1 SPG widersprechenden Weise erlassen. (Anlassfall B985/2013, E v 02.07.2015, Aufhebung des angefochtenen Bescheides).…
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