G67/2013 ua—VfGH Rechtssatz
04. Dezember 2013
aus Arbeits- bzw Dienstunfällen resultieren. Der VfGH sieht seine Bedenken, wonach es keine sachliche Rechtfertigung für diese unterschiedliche Behandlung hinsichtlich der Berufskrankheiten gibt, bestätigt. (Anlassfall B1317/2012, E v 11.12.2013, Aufhebung des angefochtenen Bescheides).…