Ein nach der Aktenlage erforderliches Gutachten ist möglichst bereits im Ermittlungsverfahren einzuholen, um für den Fall der Anklage eine zügige Durchführung der Hauptverhandlung zu ermöglichen.
…auch nicht der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Klärung der Frage Zurechnungs(un)fähigkeit des Angeklagten bereits im Ermittlungsverfahren bedurfte (vgl Bauer aaO; RIS-Justiz RI0100006 und RS0097742). Solcherart stehen erhebliche Beweisaufnahmen nicht aus, sodass der Sachverhalt hinreichend geklärt und damit anklagereif im Sinne einer (einfachen) Verurteilungswahrscheinlichkeit ist. Ein Eingehen auf…
…“ lässt, ist es erforderlich, diese Frage bereits im Ermittlungsverfahren zu klären ( Bauer aaO § 485 Rz 4/2; Roitner aaO [407]; vgl RIS-Justiz RI0100006). Hier hat das Ermittlungsverfahren zwar einige Hinweise zu Tage gefördert, die eine Geisteskrankheit (vgl dazu: Koller/Schütz in Leukauf/Steininger , StGB 5 § 11 Rz…
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