JudikaturOGH

4Ob33/24t – OGH Entscheidung

Entscheidung
19. November 2024

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schwarzenbacher als Vorsitzenden sowie den Vizepräsidenten Hon. Prof. PD Dr. Rassi, die Hofrätinnen Mag. Istjan, LL.M., und Mag. Waldstätten sowie den Hofrat Dr. Stiefsohn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei * GesmbH, *, vertreten durch Mag. Wolfgang Doppelhofer, LL.M., Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. *, und 2. *, beide *, beide vertreten durch Dr. Johannes Öhlböck, LL.M., Rechtsanwalt in Wien, wegen 40.142,44 EUR sA, im Verfahren über den Rekurs der beklagten Parteien gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 18. Dezember 2023, GZ 16 R 281/23w 23.1, mit dem das Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 8. Oktober 2023, GZ 29 Cg 17/23h 19, aufgehoben wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Zurückziehung des Rekurses wird zurückgewiesen.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1] Über den Rekurs hat der erkennende Senat bereits am 22. 10. 2024 entschieden. Die Entscheidung wurde am gleichen Tag an die Geschäftsstelle zur Ausfertigung übergeben. Die am 11. 11. 2024 eingebrachte Zurückziehung des Rechtsmittels ist daher unzulässig ( 6 Ob 225/20m ; 4 Ob 70/22f ).