JudikaturOGH

RS0134943 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
22. Oktober 2024

Der schadenersatzrechtliche Vorteilsausgleich vermindert die Ersatzpflicht des Schädigers unmittelbar. Prozessual hat die Anrechnung – anders als bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach einer Wandlung – durch unmittelbaren Abzug von der Klageforderung und nicht aufrechnungsweise in Form einer Gegenforderung zu erfolgen.

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