RS0134940 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Die praktische Handhabe einer Bestimmung in AGB ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Klausel in diesem Sinn vereinbart wurde (Auslegung aufgrund der tatsächlichen Übung). Es ist nicht das, was schriftlich geäußert wurde, allein entscheidend.
…20d ErwGr III.2 f.; RS0134062 [T5]; zuletzt etwa 5 Ob 14/24f Rz 10; 4 Ob 4/23a Rz 15). [3] Der Umstand, dass im Kreditvertrag die Kreditsumme nicht ausdrücklich in ausländischer Währung (CHF) ziffernmäßig bezeichnet ist, sondern an den Gegenwert von…
…behauptet wird, ist ein Vertrag primär nach seinem Wortlaut auszulegen (vgl RS0017834 [insb T3]). Auch hier wurde (anders als etwa zu 4 Ob 4/23a ) kein konkretes Tatsachen- und Rechtsvorbringen zu einem über den Wortlaut hinausgehendes Verständnis erstattet. [10] Die Beklagte argumentiert in ihrer Revision damit, dass die im Mietvertrag…
…steht diesem Verständnis nicht entgegen. Das nachträgliche Parteiverhalten kann zwar ob seiner Indizwirkung bei der Auslegung zu berücksichtigen sein (vgl 4 Ob 4/23a [Handhabung einer Klausel]). Allein aus den Handlungen der Mieterin nach Vertragsabschluss kann aber nicht auf eine von beiden Vertragsparteien verfolgte Absicht bei Vertragsabschluss geschlossen werden…
…Kreditbetrag in der Fremdwährung konkretisiert und der Kreditnehmer über den ihm zugezählten Betrag disponiert, ohne den ausgewiesenen Fremdwährungsbetrag zu beanstanden (4 Ob 4/23a [Rn 24 mwN]). Könnte sich der Kreditnehmer auch in solchen Fällen auf eine ursprüngliche Unbestimmtheit des Kreditvertrags berufen, könnte er das fehlerfrei übernommene Wechselkursrisiko…
…16/24d; 7 Ob 99/24w; 3 Ob 131/24x; 4 Ob 151/24w; 4 Ob 4/23a). [2] 2. Die im Rechtsmittel zur Klausel RL 93/13/EWG aufgeworfenen unionsrechtlichen Fragen stellen sich schon wegen der verneinten Unwirksamkeit der angegriffenen…
…am 9.4.2009 unterfertigte und über den ausbezahlten Eurobetrag verfügte, ohne jemals Einwände gegen den ihm bekannten Wechselkurs zu erheben (vgl 4 Ob 4/23a Rz 25 mwN, wonach der Oberste Gerichtshof in vergleichbaren Konstellationen eine nachträgliche, schlüssige Vereinbarung über einen zur Anwendung gelangten Wechselkurs annimmt). III. Aus den dargelegten…