RS0133787 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Die Beurteilung, ob das Eintragungshindernis fehlender Unterscheidungskraft vorliegt, erfolgt anhand der konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde.
…gebräuchlich ist (RS0066550 [T5]). Für Wörter, die dem Grundwortschatz bekannter Sprachen, namentlich des Englischen, angehören, gelten dieselben Regeln wie für deutsche Begriffe (4 Ob 153/21k mwN). 2.2. Zum konkreten Zeichen: 2.2.1. Die Wortfolge „NO RISK, MORE FUN“ bedeutet im Deutschen „Kein Risiko, mehr Spaß“ oder „…
…Damit bewegt sich diese Entscheidung aber im Rahmen der dargestellten Rechtsprechungsgrundsätze und der jüngeren Judikatur des Obersten Gerichtshofs (s etwa 4 Ob 153/21k: Eintragung einer Wortbildmarke my flat nur für Software und juristische Dienstleistungen, nicht aber für Dienstleistungen im Immobilien und Bauwesen; 4 Ob 152/19k…
…Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen“ herstellen können (C-326/01 P, Universaltelefonbuch , Rz 33; C-494/08 P, Pranahaus , Rz 29; 4 Ob 153/21k, Myflat; 4 Ob 26/93, Smash; 4 Ob 158/05x, Steirerparkett ). Lässt sich dagegen die Beziehung zwischen Ware oder Dienstleistung und Zeichen nur im Wege…
…um eine bloße Andeutung irgendwelcher Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, der Art ihrer Herstellung oder ihrer Zweckbestimmung handelt (RS0066456; RS0109431 [T3]; RS0090799; 4 Ob 153/21k, my flat ). 1.3 Bei Wortmarken bejaht die Rechtsprechung die Unterscheidungskraft nur bei frei erfundenen, keiner Sprache angehörenden Phantasiewörtern (im engeren Sinn) oder bei Zeichen, die…