JudikaturOGH

RS0133787 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2021

Die Beurteilung, ob das Eintragungshindernis fehlender Unterscheidungskraft vorliegt, erfolgt anhand der konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde.

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