RS0133524 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
§ 151 Abs 6 GewO regelt nur die Verwendung von Marketinginformationen und ‑klassifikationen, ändert aber nichts daran, dass es sich dabei um von der DSGVO erfasste personenbezogene Daten handelt.
…nicht zu Marketing-Zwecken an Dritte weitergegeben. Sie wurden von der Beklagten gelöscht (vgl das zwischen denselben Parteien ergangene Urteil 6 Ob 127/20z des Obersten Gerichtshofs vom 18. 2. 2021). Der Kläger sieht sich subjektiv durch das Verarbeiten der genannten Daten in seiner Rechtssphäre deutlich, soweit…
…um einen höchstpersönlichen Anspruch handelt, der einer Bewertung durch Geld nicht zugänglich ist (vgl RS0042418 [T12; T17]; zuletzt 6 Ob 242/22i; 6 Ob 127/20z; OLG Wien 13 R 47/24p, 4 R 64/24x; aA 3 Ob 100/14y = RS0042418 T16). Die ordentliche Revision war mangels Vorliegens der Voraussetzungen…
…Auskunftsanspruch nach der DSGVO um einen höchstpersönlichen Anspruch handelt, der einer Bewertung durch Geld nicht zugänglich ist (vgl RS0042418 [T12, T17], insbesondere 6 Ob 127/20z; OLG Wien 14 R 48/24t; OLG Linz 1 R 83/24t ua). Die ordentliche Revision war gemäß § 502 Abs 1 ZPO zuzulassen, weil…