JudikaturOGH

RS0133524 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2021

§ 151 Abs 6 GewO regelt nur die Verwendung von Marketinginformationen und ‑klassifikationen, ändert aber nichts daran, dass es sich dabei um von der DSGVO erfasste personenbezogene Daten handelt.

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