§ 151 Abs 6 GewO regelt nur die Verwendung von Marketinginformationen und ‑klassifikationen, ändert aber nichts daran, dass es sich dabei um von der DSGVO erfasste personenbezogene Daten handelt.
Rückverweise
…und klassifikationen regelt, aber nichts an der Qualifikation als von der DSGVO erfasste personenbezogene Daten ändert (6 Ob 127/20z [Rz 24] = RS0133524). [8] 1.2. Für den vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Schadenersatzanspruchs nach Art 82 DSGVO zu beurteilen sind. 2…