RS0133504 – OGH Rechtssatz
Das für den Anspruch auf eine Heimopferrente erforderliche Tatbestandsmerkmal „im Rahmen einer Unterbringung“ nach § 1 Abs 1 HOG ist im Falle einer Klägerin, die als „Lehrling“ in einem Kloster beschäftigt war und während ihrer Beschäftigung dort in einem Knabeninternat untergebracht war, nicht erfüllt.