RS0131821 – OGH Rechtssatz
Verstößt der Abschluss eines Abtretungsvertrags gegen das Bankgeheimnis (§ 38 BWG), kann sich auch der Zessionar gegenüber dem Zedenten auf die Unwirksamkeit der Abtretung berufen.
…sind sogenannte Vergütungszinsen, wobei bei Geld die Nutzung mit den gesetzlichen Zinsen (§ 1333 ABGB) abzugelten ist (RS0032078; RS0016316 [T1] = 9 Ob 62/16g). § 1000 ABGB ist in diesem Zusammenhang ganz generell als Pauschalierung des gewöhnlichen Nutzungsentgelts für Geld („Zinsen“) zu verstehen (vgl 10 Ob…
…die Rechtsprechung, nach der bei absoluter Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts Zinsen erst ab Klagszustellung zustehen, mittlerweile überholt ist (RS0016316 [T1] = 9 Ob 62/16g; vgl OLG Innsbruck 4 R 25/25w, 10 R 38/23y; OLG Wien 13 R 147/24v uvm). Es kann daher…
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