RS0130583 – OGH Rechtssatz
Nach § 17 PSG verwaltet und vertritt – ausschließlich – der Vorstand die Stiftung. Andere Organe oder einzelne Vorstandsmitglieder können die Vertretung nicht übernehmen.
Nach § 17 PSG verwaltet und vertritt – ausschließlich – der Vorstand die Stiftung. Andere Organe oder einzelne Vorstandsmitglieder können die Vertretung nicht übernehmen.
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